Mehrwertsteuer-Chaos: Fiskus bei Currywurst großzügiger

Das deutsche Mehrwertsteuer-Wirrwarr ist um ein Gerichtsurteil reicher: Imbissbudenbesitzer können sich nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs auf mehr Großzügigkeit beim reduzierten Steuersatz freuen. Neuer Streit sei programmiert, sagt der Gaststättenverband.

Der Bundesfinanzhof hat sich dem leidigen Thema Steuersatz an Imbissbuden gewidmet, im Dauerstreit »Essenslieferung oder Restaurationsleistung?« ein Machtwort gesprochen und nach eigener Meinung mit seinem Urteil endlich für mehr Klarheit gesorgt.

Deutschlands oberste Finanzrichter entschieden in München, dass der reduzierte Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent (»Essenslieferung«) – wie bisher schon – nur dann gilt, wenn eine Currywurst oder Pommes aus der Hand im Stehen gegessen werden.

Neuerdings aber auch dann, wenn diese »einfach oder ähnlich standardisiert« zubereiteten Speisen an lediglich »behelfsmäßigen Verzehrvorrichtungen« wie »Ablagebrettern« gegessen werden. Sollte der Imbissbudenbesitzer aber einen Tisch und »Sitzgelegenheiten« bereitstellen, wäre weiter der volle Satz von 19 Prozent (»Restaurationsleistung«) fällig. So weit so gut.

Ergänzend stellten die BFH-Richter in einer Mitteilung vom 24. August 2011 klar: ...


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