Rückzahlung muss neu geregelt werden
BAföG-Erlass gekippt
Die gesetzlichen Vorschriften zum teilweisen Erlass von BAföG-Schulden sind verfassungswidrig. Sie verletzen den Gleichheitsgrundsatz und dürfen nicht mehr angewendet werden, entschied das Bundesverfassungsgericht in einem am 29. Juli 2011 veröffentlichten Beschluss (Az. 1BvR 2035/07).
Nach dem Gesetz können Studierende zur Finanzierung ihres Studiums BAföG erhalten. Dabei wird eine Hälfte des Betrags als Zuschuss gewährt, die zweite Hälfte als zinsloses Darlehen. Wenn das Studium vor Erreichen der Regelförderungsdauer vorzeitig abgeschlossen wird, wird ein Teil der Schulden erlassen.
Derzeit erhalten Studierende bei einer Unterschreitung der Regelförderungsdauer um vier Monate einen Teilerlass in Höhe von 2560 Euro, bei z...
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