Eigenleistung am Bau ist Geld wert

BGH-Entscheidung zur Gebäudeversicherung

Wenn ein Hauseigentümer beim Wiederaufbau seines abgebrannten Gebäudes selber Hand anlegt und Teile der Bauarbeiten in Eigenleistung erbringt, darf der Gebäudeversicherer nicht die Versicherungsleistung kürzen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Urteil vom 20. Juli 2011 (Az. IV ZR 148/10) entschieden.

Zum Hintergrund: Wird ein Gebäude, etwa durch Feuer, zerstört, springt in der Regel die Gebäudeversicherung ein und ersetzt den entstandenen Schaden zum Zeitwert. Wird das zerstörte Gebäude innerhalb von drei Jahren wiedererrichtet, erhält der Versicherungsnehmer über den Zeitwert hinaus noch einen zusätzlichen Betrag, die sogenannte Neuwertspitze – vorausgesetzt, er hat dies mit der Versicherung so vereinbart.

Um diesen Zusatzbetrag zu bekommen, muss der Versicherungsnehmer spätestens drei Jahre nach dem Schadenfall mit dem Wiederaufbau beginnen, und er muss nachweisen, dass dieser zusätzliche Betrag auch tatsächlich zur Wieder...


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