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Richter entscheiden über Nachtflugverbot
Streit um BER geht vor dem Bundesverwaltungsgericht in die nächste Runde
Leipzig/Berlin (dpa). Ein drei viertel Jahr vor der Eröffnung des neuen Hauptstadtflughafens ringen Anwohner und Betreiber vor dem Bundesverwaltungsgericht um die Nachtflüge. Im Mittelpunkt stehe die Frage, ob es plausible Gründe für Flüge in der sensiblen Nachtzeit gibt, sagte der Vorsitzende Richter Rüdiger Rubel am Dienstag zum Prozessauftakt. Die Betreiber des Flughafens müssten nachweisen, dass es einen besonderen Bedarf gebe. »Die Nachfrage allein reicht dafür nicht aus«, betonte der Vorsitzende des Vierten Senats.
Den Klägern, Anrainer-Gemeinden und Anwohnern, geht die geplante Regelung nicht weit genug. Sie erlaubt Flüge zwischen 22 Uhr und Mitternacht sowie zwischen 5 und 6 Uhr, durchschnittlich 77 Starts und Landungen. Ausnahmen sind möglich für Postflugzeuge, Regierungsmaschinen und in Notfällen für Linienflieger. Die Kläger kämpfen für ein striktes Flugverbot zwischen 22 und 6 Uhr.
Den Auftakt der mündlichen Verhandlung begle...
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