Steuerfalle Schenkungssteuer

Vor allem Eheleute richten häufig bei der Bank Gemeinschaftskonten ein. Unterschieden wird dabei zwischen Und-Konto beziehungsweise Oder-Konto. Und-Konten sind Gemeinschaftskonten der Eheleute, bei denen nur alle Inhaber des Kontos gemeinschaftlich zur Verfügung berechtigt sind. Oder-Konten sind Gemeinschaftskonten, bei denen jeder Kontoinhaber allein zur Verfügung berechtigt ist. Die Kontoinhaber sind Gesamtgläubiger und Gesamtschuldner. Jeder von ihnen kann Beträge abheben, das Konto überziehen und auflösen.

Die Steuerberaterin Bettina M. Rau-Franz von der Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei Franz & Partner in Essen weist darauf hin, dass die schenkungssteuerliche Behandlung von Ehegatten-Oder-Konten immer wieder Gegenstand finanzgerichtlicher Verfahren ist, zuletzt vor dem Finanzgericht Nürnberg mit Urteil vom 25. März 2010 (Az. 4 K 654/08).

»Denn soweit nicht Abweichendes vereinbart ist, erfüllt die Einräumung der ...


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