Hotelsteuer unzulässig
Urteile in Kürze
Die von der Stadt München erwogene Steuer auf Hotelübernachtungen ist unzulässig. Sie läuft der von der Bundesregierung beschlossenen Reduktion der Umsatzsteuer auf Hotelübernachtungen zuwider. Zudem würde der geplante pauschale Steuersatz von 2,50 Euro weder die unterschiedliche Höhe ...
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