Zählt sie mit bei der Kappungsgrenze?

Leserfrage zur Modernisierungsumlage

Die Grundmiete darf bei Erhöhungen auf die ortsübliche Vergleichsmiete innerhalb von drei Jahren um nicht mehr als 20 Prozent erhöht werden. Das ist die Kappungsgrenze. Gehört dazu auch die mieterhöhende Umlage der Kosten von Modernisierungsmaßnahmen?
Jürgen R., Berlin

Nein, Mieterhöhungen wegen Modernisierung und wegen steigender Betriebskosten bleiben laut § 558, Abs. ...


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