Gegängeltes Grundrecht

Bürgerrechtler fordern von Politik und Polizei die Achtung des Versammlungsrechts

  • Ines Wallrodt
  • Lesedauer: ca. 2.5 Min.

Bürgerrechtler und Rechtsanwälte warnen vor der weiteren Aushöhlung der Versammlungsfreiheit und ermuntern Betroffene zu Klagen. Sie erinnern daran: Freie Versammlungen sind keine staatlich gewährte Gnade, sondern ein Grundrecht. Das wird von Politik und Polizei allerdings regelmäßig vergessen.

Wäre es nach der Berliner Versammlungsbehörde gegangen, hätten die Demonstranten dort nicht die Anti-Atom-Fahne schwenken dürfen. Sie haben es trotzdem gemacht. Und wurden gelassen. Es waren zu viele.
Wäre es nach der Berliner Versammlungsbehörde gegangen, hätten die Demonstranten dort nicht die Anti-Atom-Fahne schwenken dürfen. Sie haben es trotzdem gemacht. Und wurden gelassen. Es waren zu viele.

Es steht nicht gut um die Demonstrationsfreiheit. Ausufernde Vorschriften zum Ablauf, europaweiter Datenaustausch und das Agieren der Polizei schränken das Grundrecht immer weiter ein, kritisierten Bürgerrechtler, Rechtsanwälte und Aktivisten bei einer Tagung des Komitee für Grundrechte und Demokratie am Wochenende in Berlin. Aus der Kann-Bestimmung im Grundgesetz sei die Regel geworden: Versammlungen werden beschränkt. »Das ist ein schleichender Prozess«, sagt Elke Steven vom Grundrechtekomitee. Die Folge: Dass Artikel 8 Versammlungen eigentlich ohne Anmeldung und Erlaubnis garantiert, ist fast vergessen. Inzwischen bestimmt der Staat in großem Umfang, wer, wann, wie protestieren darf. Die Liste der Vorschriften zu Route, Transparenten, Kleidung, die Demonstrationsanmelder von Versammlungsbehörden bekommen, wird immer länger.

Eine neue Herausforderung für die Bürgerrechtler sind Versammlungsgesetze auf Länderebene, die seit der Föderal...


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