Gegängeltes Grundrecht
Bürgerrechtler fordern von Politik und Polizei die Achtung des Versammlungsrechts
Bürgerrechtler und Rechtsanwälte warnen vor der weiteren Aushöhlung der Versammlungsfreiheit und ermuntern Betroffene zu Klagen. Sie erinnern daran: Freie Versammlungen sind keine staatlich gewährte Gnade, sondern ein Grundrecht. Das wird von Politik und Polizei allerdings regelmäßig vergessen.
Es steht nicht gut um die Demonstrationsfreiheit. Ausufernde Vorschriften zum Ablauf, europaweiter Datenaustausch und das Agieren der Polizei schränken das Grundrecht immer weiter ein, kritisierten Bürgerrechtler, Rechtsanwälte und Aktivisten bei einer Tagung des Komitee für Grundrechte und Demokratie am Wochenende in Berlin. Aus der Kann-Bestimmung im Grundgesetz sei die Regel geworden: Versammlungen werden beschränkt. »Das ist ein schleichender Prozess«, sagt Elke Steven vom Grundrechtekomitee. Die Folge: Dass Artikel 8 Versammlungen eigentlich ohne Anmeldung und Erlaubnis garantiert, ist fast vergessen. Inzwischen bestimmt der Staat in großem Umfang, wer, wann, wie protestieren darf. Die Liste der Vorschriften zu Route, Transparenten, Kleidung, die Demonstrationsanmelder von Versammlungsbehörden bekommen, wird immer länger.
Eine neue Herausforderung für die Bürgerrechtler sind Versammlungsgesetze auf Länderebene, die seit der Föderal...
Zum Weiterlesen gibt es folgende Möglichkeiten:
Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.