Schwarz-gelbes Wahlrecht

Die Opposition trägt das neue Verfahren nicht mit und will erneut dagegen klagen

  • Ines Wallrodt
  • Lesedauer: ca. 1.5 Min.

Fast drei Monate nach Ablauf der vom Bundesverfassungsgericht gesetzten Frist zur Neuregelung des Wahlrechts sollte gestern Abend der Bundestag (nach Redaktionsschluss) ein neues Verfahren beschließen. Ob es jemals zur Anwendung kommt, liegt indes in den Händen der Karlsruher Richter. Die Opposition kündigte erneut Klagen an.

Union und FDP haben ein neues Wahlrecht entworfen. Es sollte gestern Abend in namentlicher Abstimmung verabschiedet werden. Danach wird die bisherige Verbindung von Landeslisten einer Partei abgeschafft. Künftig werden die Stimmen für jedes Bundesland einzeln vergeben und können nicht mehr mit den in einem anderen Land erzielten Zweitstimmen verrechnet werden. Zudem kommt das Gesetz der FDP entgegen und sieht einen Ausgleich vor für »Reststimmen«, die nicht zu einem Sitz reichten. Überhangmandate, die Parteien erhalten, wenn sie in einem Land mehr Direktmandate erringen, als ihnen laut Zweitstimmenergebnis zustehen, gibt es weiter. Sie würden sich aber tendenziell verr...


Wenn Sie ein Abo haben, loggen Sie sich ein:

Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.

Bitte aktivieren Sie Cookies, um sich einloggen zu können.

- Anzeige -
- Anzeige -