Reiserücktritt und Reiseabbruch

Der kleine Unterschied

 Vielen Verbrauchern ist die Reiserücktrittsversicherung bekannt. Sie wird abgeschlossen, um den Fall abzusichern, dass die schon lange vor Reiseantritt gebuchte teure Reise nicht angetreten werden kann. Weniger bekannt ist dagegen die Reiseabbruchversicherung, obwohl diese im Schadenfall ebenfalls sehr wichtig sein kann.

Mit einer Rücktrittsversicherung ist man nur geschützt, solange die Reise noch nicht begonnen hat. Passiert hingegen etwas nach Urlaubsantritt – und hierzu zählt schon das Einchecken am Flughafen – und der Urlaub muss abgebrochen werden, hilft nur noch eine Reiseabbruchversicherung. Abgesichert ist damit auch der andere Fall, dass die Reise erst verspätet beendet werden kann.
Den Unterschied von Reiseabbruch- und Reiserücktrittsversicherung kann man im Grunde schon am Namen erkennen. Während die Reiserücktrittsversicherung die Kosten übernimmt, die entstehen können,...



Wenn Sie ein Abo haben, loggen Sie sich ein:

Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.

Bitte aktivieren Sie Cookies, um sich einloggen zu können.

- Anzeige -
- Anzeige -