Mangelnde Vertraulichkeit
Der öffentliche Dienst ist kein unrechtsfreier Raum
Der Fall des Ex-Polizisten, der wegen unfassbarer Umwelt-Vergehen derzeit vor Gericht steht, wirft auch im parlamentarischen Bereich Fragen auf. Geheimnisverrat, Korruption und andere Straftaten zeigen es: Der öffentliche Dienst ist kein unrechtsfreier Raum.
Wiederholt haben sich im Land Brandenburg Fälle ereignet, die als mangelnde Vertraulichkeit von Ergebnissen polizeilicher oder staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen gewertet werden müssen, ist die Auffassung der SPD-Landtagsabgeordnete Klara Geywitz. Die Weitergabe von Ermittlungsergebnissen an Medien sei geeignet, »das Vertrauen in den Rechtsstaat zu schwächen«. Sie erkundigte sich bei der Landesregierung nach den Erkenntnissen auf diesem Feld.
Zwischen 2001 und 2011 habe es 161 Ermittlungsverfahren zum Tatbestand des Verrats von Dienstgeheimnissen gegeben, teilte Justizminister Volkmar Schöneburg (LINKE) dazu mit. In der Justiz wurden in dieser Sache sieben Disziplinarverfahren eingeleitet, in der Polizei 19. Verstöße würden eher von Außenstehenden oder Betroffenen festgestellt. Bei vorgeschriebenen Belehrungen würden die Bediensteten auf ihre Pflichten auch diesbezüglich hingewiesen.
Stärker noch wiegt das Delikt der Korruptio...
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