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  • Tagesthema: Staatliches Schnüffelprogramm

Enger Rechtsraum für Trojaner

Software-Einsatz in NRW war illegal - und offenbar trotzdem Vorbild für Bundesbehörden

Das Bundesverfassungsgericht setzte der Schnüffelpraxis in NRW im Jahr 2008 klare Grenzen. Offenbar vergeblich. Nun fordert der seinerzeitige Kläger Gerhart Baum Aufklärung. SPD-Bundespolitiker tun es ihm gleich. Dabei hatten sie den Regelungen im Grundsatz zugestimmt.

Nordrhein-Westfalen war, was Onlinedurchsuchungen betrifft, Vorreiter. Polizei und Landesamt für Verfassungsschutz durften seit Anfang 2007 Computer von Terrorverdächtigen ausspähen - bei hohen Hürden und nur in Ausnahmefällen, wie das Landesinnenministerium betonte. Dennoch sahen Kritiker dem Missbrauch Tür und Tor geöffnet und legten Beschwerde vor dem Bundesgerichtshof ein. Doch erst ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts setzte der Schnüffelpraxis ein Jahr später ein Ende.

Der Innenminister des Landes hieß zu diesem Zeitpunkt Ingo Wolf. Ein FDP-Mann - genau wie Gerhart Baum, seinerzeit einer der Karlsruher Kläger wider die Onlinedurchsuchung in NRW. In den Spitzeleien sah Baum, Bundesinnenminister der Jahre 1978 bis 1982, einen »schweren Grundrechtseingriff neuer Qualität«. Das Gesetz greife »tief in die Privatsphäre von Menschen« ein, befand Baum über das Werk seines Parteifreundes Wolf. Schließlich würden auf PCs auch inti...


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