Unterhaltsansprüche und Erbfolge bei eingetragenen Lebenspartnerschaften
Seit zehn Jahren können sich Homosexuelle in Deutschland das »Ja-Wort« geben. Sie schließen dann zwar nicht den Bund der Ehe, sind aber vor dem Gesetz eine eingetragene Lebenspartnerschaft. Auch rechtlich gibt es Unterschiede zur gleichgeschlechtlichen Ehe.
Wie die Notarkammer Berlin informiert, haben die eingetragenen Lebenspartner steuerlich keine Vorteile. Für sie gilt weiterhin die ungünstige Steuerklasse I. Erhält ein Partner allerdings Hartz IV, wird das Gehalt des Lebenspartners zur Berechnung herangezogen.
Ebenso können gleichgeschlechtliche Partner in Deutschland kein Kind gemeinsam adoptieren. Es ist lediglich eine Stiefkindadoption möglich, wenn ein Partner ein leibliches Kind mit in die Ehe bringt.
Es ist aber dennoch sinnvoll, eine eingetragene Lebenspartnerschaft zu schließen. Die Lebenspartner haben dieselben Pflichten zur Fürsorge und Unterstützung wie Ehepartner. Diese Verantwortung bleibt auch nach einer Trennung bestehen. Stirbt ein Partner, hat der Hinterbliebene die gleichen Hinterbliebenenversorgungsansprüche wie bei einer Ehe. Ebenso steht ihm im Fall einer Enterbung ein Pflichtteil zu.
Außerdem wurde vor einigen Jahren für die eingetragene Lebe...
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