Beim Einzug müssen sie ausreichend sein
Beim Einzug in die Wohnung müssen dem Mieter so viel Schlüssel ausgehändigt werden, wie er benötigt. Das richtet sich nach der Anzahl der Bewohner.
Zusätzlich benötigte Schlüssel kann sich der Mieter auch selbst anfertigen lassen, solange es sich nicht um den Schlüssel einer Zen-tralschließanlage für das Haus handelt. In einem solchen Fall ginge das nur mit einer schriftlichen Einwilligung des Vermieters. Die Kosten für die nachträgliche Schlüsselanfertigung hat der Mieter allerdings selbst zu tragen.
Ist ein Haus- oder Wohnungsschlüssel verloren gegangen, muss der Vermieter sofort informiert werden. Hat der Mieter den Verlust verschuldet, muss er für das Auswechseln des Schlosses aufkommen, wenn die Nachfertigung des Schlüssels abgelehnt wurde.
Wenn ganz offensichtlich ein Missbrauch des Schlüssels ausgeschlossen ist, muss nicht gleich das Schloss ausgewechselt werden. Dann müsste der Mieter aber beweisen, dass der Schlüssel nicht mit Straße und Hausnummer gekennzeichnet wa...
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