Keine Auskünfte der Kassen
Kartellamt
Gesetzliche Krankenkassen müssen gegenüber dem Bundeskartellamt keine Auskünfte wegen der Ankündigung von Zusatzbeiträgen geben. Sie handeln nicht als Unternehmen, daher sei das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen nicht anwendbar. Das entschied das Hessische Landessozialgericht. Eine Revision wurde nicht zugelassen (Az. L 1 KR 89/10 KL).
Im vergangenen Jahr hatten acht gesetzliche Krankenkassen die Erhebung von Zusatzbeiträgen angekündigt. Daraufhin leitete das Bundeskartellamt wegen des Verdachts der unerlaubten Preisabsprache förmliche Verfahren ein und erließ...
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