Kein Zimmer frei für Udo Voigt

Bundesgerichtshof verschiebt Entscheidung zu Klage des NPD-Chefs gegen Hotel

Karlsruhe (dpa/AFP). Der Bundesgerichtshof wird voraussichtlich erst im Dezember über die Klage des NPD-Vorsitzenden Udo Voigt gegen ein Hausverbot in einem Wellnesshotel entscheiden. »Die aufgeworfenen Rechtsfragen sind außerordentlich schwierig«, sagte der Vorsitzende Richter am Freitag in der mündlichen Verhandlung. Ein Hotel in Bad Saarow hatte dem 59-Jährigen Hausverbot erteilt. Voigts politische Gesinnung sei unvereinbar mit dem Ziel, jedem Gast ein »exzellentes Wohlfühlerlebnis« zu bieten, argumentierte das Hotel.

Voigt erschien nicht selbst vor dem Bundesgerichtshof. Er hatte sich nicht zum ersten Mal in dem Vier-Sterne-Hotel aufgehalten und wollte dort gemeinsam mit seiner Ehefrau im Dezember 2009 vier Tage lang entspannen. Doch...


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