Der Fall Kalinka

Unrühmliches Ende eines Justiz-Krimis

  • Petra Klingbeil, dpa
  • Lesedauer: 2 Min.
29 Jahre hat es gedauert, bis das Urteil nach dem Tod der damals 14-jährigen Kalinka gesprochen wurde. Vor allem für die deutsche Justiz ist das kein Ruhmesblatt. Es gab Pannen und Widersprüche.

André Bamberski hat fast 30 Jahre nach dem Tod seiner Tochter Kalinka sein Ziel erreicht: Ihr Stiefvater, der deutsche Arzt Dieter K., wurde in Paris zu 15 Jahren Haft verurteilt, weil er für den Tod des Mädchens verantwortlich sein soll. »Jetzt wurde endlich Gerechtigkeit gesprochen in Gedenken an Kalinka, die das mehr als verdient hat«, sagte der 74-Jährige. »Nun kann ich endlich um sie trauern.«

Die Richter und Geschworenen folgten der Staatsanwaltschaft: Der heute 76 Jahre alte Dieter K. habe seine Stieftochter vergewaltigen wollen und hatte ihr ein Schlafmittel gespritzt, um sie gefügig zu machen. Das Mittel tötete Kalinka in der Nacht zum 10. Juli 1982 in dem Haus bei Lindau am Bodensee. Das Urteil ist für die deutsche Justiz peinlich. Ermittlungen gegen Dieter K. wurden damals eingestellt, weil die Verdachtsmomente nach Ansicht der Behörden nicht für einen Prozess ausreichten. Dies hatte zur Folge, dass Dieter K. nie nach Frankreich gebracht wurde, wo ihn ein Gericht 1995 in Abwesenheit zu einer Gefängnisstrafe verurteilte. 2005 verweigerte die Bundesrepublik die Auslieferung von Dieter K. mit Hinweis auf die Einstellung des deutschen Verfahren. Zu der Zeit war K. längst als Sexualstraftäter bekannt. Unter anderem hatte er eine 16-Jährige in seiner Praxis betäubt und vergewaltigt.

Bamberski wirft der deutschen Justiz »Blindheit« vor. »Bei Streitigkeiten zwischen Deutschen und Ausländern werden vor deutschen Gerichten Deutsche bevorzugt«, sagte er. Er kritisiert die deutschen Ermittler: Bei der Obduktion der Leiche wurde keine Blutuntersuchung angeordnet. An den Genitalien fand man zwar eine Verletzung, doch man nahm an, sie sei nach dem Tode entstanden. Zudem waren nach der Autopsie entnommenen Genitalproben verschwunden. Die Verteidigung kritisiert, Dieter K. sei mit Gewaltanwendung zum Spielball der Justiz geworden. In der Tat ermöglichte erst eine Straftat den Prozess: Bamberski, der schon kurz nach Kalinkas Tod Zweifel an der Todesursache angemeldet hatte, fädelte 2009 die Entführung des Arztes vom Bodensee nach Frankreich ein. Dieter K. wurde bei Mülhausen im Elsass gefesselt nahe eines Gerichtsgebäudes gefunden.

Dafür dürfte Bamberski in Frankreich bald vor Gericht stehen. »Mir drohen vielleicht 10 oder 20 Jahre Haft. Aber die Untätigkeit der deutschen und französischen Behörden haben mich gezwungen, zu diesem Mittel zu greifen«, sagte er. Dieter K. hat die Anschuldigungen stets abgestritten. Die Verteidigung kündigte Berufung an.

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