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Am Ende können beide Halter haften

Schmerzensgeld nach Hundebiss

Geraten zwei Hunde in Streit und wird dabei eine Besitzerin gebissen, muss sie sich die Gefahr, die von ihrem Hund ausging, zurechnen lassen. Dies ist bei einer Berechnung des Schmerzensgeldes zu berücksichtigen, entschied das Amtsgericht München am 1. April 2011 (Az. 261 C 32374/10), wie die Deutsche Anwaltauskunft mitteilt.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/209683.am-ende-koennen-beide-halter-haften.html

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