Das Gesetz und die Wirklichkeit der Rechtsprechung im Mietrecht
Leserfrage zu Schönheitsreparaturen
Als mir der Mietvertragstext vorgelegt wurde, enthielt er die Klausel, dass ich für die Schönheitsreparaturen aufzukommen habe. Außerdem soll ich auch sogenannte Bagatellreparaturen selber bezahlen. Ist das nicht ein Widerspruch zum Gesetz, wonach der Vermieter für Reparaturen alleine zuständig ist?
Gerd H., Leipzig
Ja, das ist so. Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ist im § 535 festgelegt, dass der Vermieter verpflichtet ist, »die Mietsache ....in einem zum vertragsgerechten Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten«. Das ist eindeutig - aber in der Praxis wird es wohl kaum einen Mietvertrag geben, in dem der Mieter nicht zu solchen Schönheitsreparaturen verpflichtet wird. Auch die Mietrechtsreform von 2001 hat in dieser Frage keine Klarheit geschaffen.
Beim Mietvertrag handelt es sich um eine freiwillige Vereinbarung zwischen Vermieter und Mieter. Das hört sich gut und dem...
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