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Stolperfalle?

Schmerzensgeld

Eine Kundin blieb mit dem Einkaufswagen an der Matte vor dem Eingang eines Supermarkts hängen, stürzte und verlangt nun Schmerzensgeld.

An einem Januarmorgen fuhr eine Hausfrau zum Einkaufen in den Supermarkt. Nachdem sie die Waren ins Auto geladen hatte, rollte sie den Einkaufswagen wieder in das Geschäft zurück. Vor dem Eingang lag eine Fußmatte von 1,5 x 2 Metern Größe. Daran blieb wohl der Einkaufswagen hängen, weil er an einem Rad einknickte. So schilderte jedenfalls die Kundin später den Vorfall. Dann sei der Einkaufswage...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/209703.stolperfalle.html

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