RWE darf riesiges Baggerloch fluten

Tagebaugrube Inden II muss nicht rekultiviert werden / Beschwerde der Stadt Düren abgewiesen

Weil das enorm klimaschädliche RWE-Braunkohle-Kraftwerk Weisweiler Millionen Tonnen Brennstoff braucht, entsteht im Tagebau Inden II bei Düren sukzessive ein gigantisches Baggerloch. Das muss RWE nach Ende der Ausbeutung nicht aufwändig rekultivieren, sondern darf es preisgünstig mit Wasser befüllen, entschied gestern der NRW-Verfassungsgerichtshof.

»Verfassungsbeschwerde gegen Änderung des Braunkohlenplans Inden II erfolglos.« So lapidar war gestern die Pressemitteilung überschrieben, in der das NRW-Verfassungsgericht sein am selben Tag erfolgtes Urteil zusammenfasste. Gegen das Land NRW geklagt hatte die Stadt Düren: Sie will verhindern, dass auch auf ihrem Gebiet ein gigantischer, 1100 Fußballplätze großer künstlicher See entsteht.

Das Abbaugebiet Inden II sollte künftig nach ursprünglicher Planung mit Erde befüllt, rekultiviert und landwirtschaftlich oder gewerblich genutzt werden. Noch voraussichtlich bis 2030 baggert RWE hier, um exklusiv seine Kraftwerke am Standort Weisweiler mit 22 Millionen Tonnen Rohbraunkohle pro Jahr zu versorgen. Für die Kosten der »Bergbaufolgelandschaft«, so bestätigte ein Unternehmenssprecher gegenüber »nd«, muss RWE komplett aufkommen. Die Seevariante biete hinsichtlich Tourismus, Gewerbe und Arbeitsplätzen erhebliche Vorteile, sagte er unter...


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