Ob ehrenrührig oder nicht, man weiß es nicht

Provider sollen bei Beleidigungen vermitteln

Hostprovider müssen künftig prüfen, ob auf Blogs im Internet Beleidigungen enthalten sind.

Karlsruhe (AFP/nd). Die Betreiber von Blog-Plattformen im Internet müssen künftig Beschwerden über darin enthaltene Beleidigungen nachgehen. Bei offenkundig begründeten Beschwerden über unwahre oder ehrenrührige Behauptungen obliege den Hostprovidern eine Prüfpflicht, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am Dienstag. Google Deutschland begrüßte die Konkretisierung der Maßstäbe.

Wenn sich ein Betroffener gegen die Verbreitung eines beleidigenden Blog-Eintrags wehrt, muss der Provider dem Karlsruher Grundsatzurteil zufolge die Beanstandung an den für den Blog Verantwortlichen zur Stellungnahme weiterleiten. Äußert sich dieser nicht, ist laut BGH davon auszugehen, dass d...


Wenn Sie ein Abo haben, loggen Sie sich ein:

Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.

- Anzeige -
- Anzeige -