Darf ein Mädchen mit drittem Vornamen »Bock« heißen?

Familienrecht

Die Eltern des Mädchens hatten bei der Heirat ihre Geburtsnamen beibehalten und keinen Ehenamen bestimmt. Für die im März 2009 geborene Tochter wählten sie den Familiennamen der Mutter als Nachnamen. Auf dem Standesamt erklärten die Eltern, das Mädchen solle die Vornamen »Clara Elisabeth Bock« erhalten. Bock ist der Nachname des Vaters. Ist dieser Vorname rechtens oder fragwürdig?

Der dritte Vorname des Mädchens »Bock« sollte die Verbundenheit zwischen Vater und Tochter dokumentieren, aber auch deren koreanische Wurzeln. Denn die Großmutter mütterlicherseits, die vor 35 Jahren Deutsche wurde, stammt aus Korea. Und im Koreanischen bedeutet »Bock« Glück. Das Standesamt hielt den Vornamen »Bock« für unzulässig und legte das Problem der Justiz vor.

Das Landgericht fand den Namen ebenso...


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