Einsam vor der Kamera
Die Videoanhörung von Flüchtlingen ist rechtlich zweifelhaft
Statt eines Gesprächspartners ist das Gegenüber von Flüchtlingen bei ihrer Anhörung im Asylverfahren immer öfter nur noch eine Kamera. Kritiker weisen nun darauf hin, dass diese Videoanhörung rechtlichen Anforderungen nicht gerecht wird.
Wer als Asylbewerber nach Deutschland kommt, muss zunächst nachweisen, dass er verfolgt wurde. Die Migranten schildern bei einer Anhörung, warum sie flüchten mussten. Zunehmend werden sie hierbei in einem Raum mit Mikrofon und Kamera alleine gelassen. Diese Praxis, die unter anderem in Dortmund, Braunschweig, Friedland und Bielefeld betrieben wird, wurde im Juli dieses Jahres durch die Flüchtlingsorganisation Pro Asyl bekannt.
Flüchtlinge sind häufig traumatisiert und haben Schwierigkeiten, über Details ihrer Verfolgungsgeschichte zu sprechen, die entscheidend für das weitere Asylverfahren sein können. Durch die Videoanhörung - offensichtlich eine sogenannte arbeitsökonomische Maßnahme der zuständigen Behörde - verstärken sich diese Schwierigkeiten noch. Letztlich werden Entscheidungen über das Schicksal der Antragsteller somit von Personen getroffen, die niemals persönlichen Kontakt mit den Betroffenen hatten. Dabei...
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