Weitergabe an Kunden erlaubt
Provisionen von Versicherungsvermittlern
Nach jüngster gerichtlicher Entscheidung dürfen Versicherungsvermittler ihre Provision jetzt an ihre Kunden weitergeben. Das hat das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main am 24. Oktober 2011 entschieden (Az. 9 K 105/11.F).
Zuvor hatte ein Fondsvermittler gegen die Bundesanstalt für Finanzdienstleistung geklagt. Durch den Wegfall des Provisionsabgabeverbots können die Verbraucher nun von mehr Wettbewerb profitieren. Besondere Bedeutung hat das Urteil für die private Krankenversicherung und Altersvorsorgeverträge. Denn hier werden die höchst...
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