Ausländer dürfen auf Studienplatz klagen

Urteil des Oberverwaltungsgericht

Viele Schulabgänger wollen studieren. Doch Studienplätze sind knapp. Deshalb ziehen manche Bewerber vor Gericht, um einen Studienplatz zu erzwingen. Dieser Weg stand bisher nicht jedermann offen.

Ausländern darf es nicht generell verwehrt werden, sich in Sachsen-Anhalt gerichtlich eine Zulassung zum Studium zu erstreiten. Das entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Magdeburg (Az. 3 K 326/11), wie am am 21. Oktober 2011 mitgeteilt wurde.

Die Richter erklärten damit eine Verordnung des Landes Sachsen-Anhalt zu Studienplätzen für teilweise verfassungswidrig. Das Urteil beziehe sich auf einen Passus in der Verordnung, der nun unwirksam sei. Demnach können sich seit 2010 Bewerber aus einem Land, das nicht zur EU gehört, in Sachsen-Anhalt generell nicht vor einem Verwaltungsgericht eine Zulassung zu einem Studium in einem zulassun...


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