Klage gegen Diplomaten abgewiesen
(dpa). Diplomaten dürfen in Deutschland weiterhin nicht verklagt werden - unabhängig davon, welcher Taten sie beschuldigt werden. Das Landesarbeitsgericht Berlin hat am Mittwoch die Klage einer Hausangestellten gegen ihren Arbeitgeber, einen saudischen Diplomaten, abgewiesen. Die Indonesierin hatte angegeben, der Mann und seine Familie hätten sie anderthalb Jahre lang ausgebeutet und misshandelt. Sie forderte 70 000 Euro Entschädigung.
Die Immunität von Diplomaten ist im Wiener Übereinkommen von 1961 geregelt. Demzufolge genießen nicht nur ausländische Diplomaten in Deutschland, sondern auch deutsche Diplomaten im Ausland Schutz. Dieses Übereinkommen sei höher zu werten als mögliche Rechtsverletzungen gegen Einzelne, entschied das Landesarbeitsgericht. Es bestätigte damit das Urteil der Vorinstanz, ließ jedoch die Revision vor dem Bundesarbeitsgericht zu.
»Man kann nicht ein bisschen Immunität gewähren«, sagte Richter Martin Dreßler. »Wer da die Axt anlegt, legt auch die Axt an die diplomatischen Beziehungen.« An der Sicherung der diplomatischen Beziehungen Deutschlands bestehe ein »überragendes Gemeinwohlinteresse«. Allein schon das Gerichtsverfahren, das zur Klärung der Vorwürfe nötig sei, stelle eine Verletzung der Immunität dar. Es sei dem Beschuldigten daher nicht zuzumuten, sich darauf einzulassen.
Die Hausangestellte hatte nach eigenen Angaben von April 2009 bis Oktober 2010 fast rund um die Uhr für den Diplomaten und seine Familie arbeiten müssen. Sie sei beschimpft und geschlagen worden. Den vereinbarten Lohn habe sie nicht erhalten. Mit fremder Hilfe sei ihr die Flucht gelungen. Sie wandte sich an die Beratungsstelle Ban Ying in Berlin. Die Mitarbeiterinnen unterstützten sie. Auch das Deutsche Institut für Menschenrechte - ein gemeinnütziger Verein, gegründet auf Beschluss des Bundestages - hält ihre Geschichte für glaubwürdig. Die Organisation kündigte an, in Revision zu gehen.
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