Bei Pleite des Reiseunternehmens: Gezahltes Geld zurückbekommen

Aktuelles BGH-Urteil stärkt Kundenrechte

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat die Rechte von Urlaubern bei einer Pleite des Reiseunternehmens gestärkt. Demnach müssen die Kunden eines Reiseveranstalters das gezahlte Geld auch dann zurückbekommen, wenn die Reise bereits vor der Insolvenz des Unternehmens abgesagt wurde.

Die Zahlungsunfähigkeit müsse nicht die Ursache für den Ausfall der Reise sein, entschied der BGH in einem am 2. November 2011 verkündeten Urteil (Az. X ZR 43/11 und X ZR 44/11).

Im konkreten Fall hatten die Kläger ein Jahr im Voraus eine Kreuzfahrt zum Preis von über 7400 Euro pro Person gebucht und bezahlt. Rund ein halbes Jahr später teilte ihnen der Veranstalter mit, dass die Reise mangels Nachfrage nicht stattfinde. Kurz darauf ging der Veranstalter pleite, so dass der vorab bezahlte Preis nicht erstattet werden konnte.

Reiseveranstalter müssen nach europäischem Recht sicherstellen, dass im Fall der Zahlungsunfähigkeit des Unternehmens gezahlte Beträge erstattet werden, beispielsweise durch eine entsprechende Versicherung. Unklar war, ob der Kunde auch dann Anspruch auf Erstattung hat, wenn die bereits bezahl...


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