Streit um Teppichboden
Handwerksleistung
Wenn eine Handwerkerleistung nicht korrekt erbracht wurde, dann ist der Kunde zur Lohnkürzung berechtigt. Doch man darf nicht zu pingelig sein.
Fehler, die man mit bloßem Auge kaum erkennen kann und die auch die Nutzung eines Objekts nicht im geringsten beeinträchtigen, müssen ohne finanziellen Ausgleich hingenommen werden, so lautet nach LBS-Aussagen ein Urteil des Kammergerichts Berlin (Az. 7 U 120/08).
Ein Immobilienbesitzer ließ von einem Handwerksbetrieb einen neuen Teppichboden verlegen. Es schien...
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