So geht es: Ohne Zusatzkosten zu höheren Rentenansprüchen

Tipp für Minijobber im Hartz-iV-Bezug

Stocken Minijobber im Hartz-IV-Bezug die vom Arbeitgeber ohnehin gezahlten Rentenbeiträge durch eigene Zuzahlungen auf, dann finanziert dies letztlich das Jobcenter. Zusatzkosten für die Minijobber entstehen nicht. Darauf verweist die Zeitschrift »Soziale Sicherheit plus« und erläutert, wie das geht.

Minijobber sind grundsätzlich von der Pflicht befreit, sich in der gesetzlichen Rentenversicherung zu versichern. Durch eine schriftliche Erklärung gegenüber dem Arbeitgeber (nach § 5 Abs. 2 SGB VI) kann man jedoch auf die Befreiung verzichten. Bei einem vollen 400-Euro-Job werden dann ...


Wenn Sie ein Abo haben, loggen Sie sich ein:

Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.

Bitte aktivieren Sie Cookies, um sich einloggen zu können.

- Anzeige -
- Anzeige -