Weniger Geld bei langer Krankheit: Krankengeld als Einkommen angerechnet

Hartz IV - Urteile

Nachfolgend veröffentlichen wir aktuelle Urteile des Bundessozialgerichts in Kassel sowie der Landessozialgerichte (LSG) Hamburg und Berlin-Brandenburg, die in erster Linie Empfänger von Hartz IV betreffen. Die Urteile betreffen das Krankengeld, den Mehrbedarfszuschlag, die unzulässige Kürzung sowie die fehlerhafte Berechnung im Hartz-IV-Bescheid - allerdings zugunsten des Beziehers.

Erhalten Hartz-IV-Aufstocker wegen einer langen Krankheit Krankengeld von der Krankenkasse, müssen sie sich dies weitgehend als Einkommen anrechnen lassen. Den pauschalen Erwerbstätigenfreibetrag können sie beim Krankengeldbezug nicht beanspruchen, urteilte das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel am 27. September 2011 (Az. B 4 AS 180/10 R).

Nur einzelne »notwendige Aufwendungen« können geltend gemacht werden. Nach den gesetzlichen Bestimmungen umfasst der Erwerbstätigenfreibetrag einen Grundfreibetrag von 100 Euro monatlich sowie eine je nach Verdiensthöhe gestaffelte Summe. Der ermittelte Freibetrag wird vom anzurechnenden Einkommen abgezogen, was zu höheren Hartz-IV-Leistungen führt.

Den pauschalen Freibetrag gibt es nach der BSG-Entscheidung nur für »aktiv Erwerbstätige« oder für Arbeitnehmer, die noch andere Einkünfte vom Arbeitgeber beziehen. Dies können beispielsweise die bis zu sechswöchige Lohnfortzahlung wegen Krankheit ...


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