Kein Prozess um Tempo 30

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(dpa). Im Prozess um die Rechtmäßigkeit von Tempo-30-Zonen vor Schulen und Kitas hat der Anwalt der Klägerin die Klage zurückgezogen. Zu Beginn der Verhandlung am Mittwoch hatte der Vorsitzende Richter am Verwaltungsgericht, Norbert Kunat, deutliche Worte gesprochen: Eine minimale Zeitersparnis für Autofahrer gegen »Leben und Gesundheit von Schülern - das ist eine Abwägung, die nur in eine Richtung ausgehen kann«. Die Klägerin selbst war nicht erschienen. Sie hatte durch die Geschwindigkeitsbegrenzung ihre Grundrechte als Autofahrerin beeinträchtigt gesehen und deswegen geklagt.

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