Bei Einkauf in Polen auf Beleg achten

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Frankfurt (Oder) (dpa). Bei Einkäufen in Polen sollten Kunden um eine Quittung bitten, um später reklamieren zu können. Ein Umtausch von Waren sei auch im Nachbarland Kulanzsache. Soll etwas wegen Mängeln zurückgegeben werden, ist eine Quittung erforderlich, erläuterte die Verbraucherzentrale Brandenburg am Freitag in Frankfurt (Oder). Fehlerhafte Ware könne in Polen grundsätzlich reklamiert werden, ob auf dem Markt oder im Kaufhaus erworben. Allerdings sei dies auf Märkten schwierig, da man zumeist keine Kaufbelege bekomme. Auch wechseln dort kurzfristig Verkäufer oder Kunden erinnern sich nicht mehr an den Stand.

»Fragt man also bei kostenintensiven Einkäufen auf dem Basar gleich nach einer Quittung, erleichtert das bei einer eventuellen Reklamation die Durchsetzung des Rechts auf eine kostenlose Reparatur oder den Erhalt einer neuen Ware«, erläutern die Verbraucherschützer. Ein anderer Fall sei es, wenn die Sache in Ordnung ist, aber später nicht mehr richtig gefällt. Dann sei man auf die Kulanz des Verkäufers angewiesen. »Die weit verbreitete Ansicht, ein Kunde könne jeden beliebigen Kauf innerhalb von zwei Wochen wieder rückgängig machen, ist sowohl nach polnischem als auch nach deutschem Recht falsch«, hieß es.

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