Bei Gläubigerverzicht möglich

Restschuldbefreiung

Einigen sich Verbraucher in Privatinsolvenz mit ihren Gläubigern auf einen Schuldenerlass, können sie früher in ein Leben ohne drohende Pfändungen starten.

Die im Privat- oder Verbraucherinsolvenzverfahren normalerweise vorgesehene sechsjährige »Wohlverhaltensphase« kann dann auch verkürzt und die Restschuldbefreiung festgestellt werden, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe mit seinem Urteil vom 29. September 2011 (Az. IX ZB 219/10).

Nach dem Gesetz können überschuldete Privatpersonen erst dann wieder ein schuldenfreies Leben führen, we...


Wenn Sie ein Abo haben, loggen Sie sich ein:

Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.

Bitte aktivieren Sie Cookies, um sich einloggen zu können.