Bei Gläubigerverzicht möglich
Restschuldbefreiung
Einigen sich Verbraucher in Privatinsolvenz mit ihren Gläubigern auf einen Schuldenerlass, können sie früher in ein Leben ohne drohende Pfändungen starten.
Die im Privat- oder Verbraucherinsolvenzverfahren normalerweise vorgesehene sechsjährige »Wohlverhaltensphase« kann dann auch verkürzt und die Restschuldbefreiung festgestellt werden, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe mit seinem Urteil vom 29. September 2011 (Az. IX ZB 219/10).
Nach dem Gesetz können überschuldete Privatpersonen erst dann wieder ein schuldenfreies Leben führen, we...
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