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Ungleichbehandlung unehelicher Kinder bei Erbschaften wurde bestätigt

BGH-Urteil

Uneheliche Kinder, die vor dem 1. Juli 1949 geboren sind, gehen beim Streit ums Erbe ihrer Väter in der Regel weiterhin leer aus. Eine Regelung, wonach jüngere uneheliche Kinder mit ihren Vätern als verwandt gelten und erbberechtigt sind, vor diesem Stichtag geborene aber unter Umständen nicht. Das bestätigte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem am 26. Oktober 2011 verkündeten Urteil (Az. IV ZR 150/10).

Dem Gericht zufolge hat der Gesetzgeber seinen rechtlichen Spielraum mit der Stichtagsregelung nicht willkürlich überschritten. Das Gesetz gewähre vielmehr gesetzlichen Erben wie etwa ehelichen Kindern den Vertrauensschutz in jeweils geltendes Recht. Der 1940 nichtehelich geborene Kläger erwägt nun wegen Diskriminierung und Menschenrechtsverletzung vor dem Bundesverfassungsgericht und dem Europäis...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/211667.ungleichbehandlung-unehelicher-kinder-bei-erbschaften-wurde-bestaetigt.html

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