Bei Wohnkosten nicht die Betriebskosten übersehen
Lockvogelangebote
Dürfen Vermieter bei Abschluss eines Mietvertrages die Betriebskostenvorauszahlung so niedrig ansetzen, dass sich durch die spätere Abrechnung eine bedeutende Nachzahlungsforderung ergibt?
Bei der Werbung von Mietern für leerstehende Wohnungen vermitteln bisweilen Vermieter durch bewusst zu niedrig gehaltene Angaben über die Betriebskostenvorauszahlung den Eindruck günstiger Mietangebote.
Dazu äußerte sich der Bundesgerichtshof: Grundsätzlich d...
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