Kein Mehrbedarf für rezeptfreie Arzneien

Hartz-IV-Bezieher können für nicht verschreibungspflichtige Medikamente keinen Mehrbedarf beim Jobcenter geltend machen, denn für den gesundheitlichen Bedarf sind allein die Krankenkassen zuständig. Das entschied das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel in einem erst am 21. Oktober schriftlich veröffentlichten Urteil (Az. B 14 AS 146/10 R).

Im konkreten Fall hatte eine Hartz-IV-Empfängerin aus Berlin zusätzlich zum Arbeitslosengeld II einen Mehrbedarf geltend gemacht. Sie leide an Eisenmangel, Knochenschwund, chronischen Kopfschmerzen und einer Hautallergie. Ihr Arzt habe ihr hierfür nicht verschreibungs...


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