Kauf eines Fernsehers keine »außerordentliche Belastung«

Der Fiskus hilft nicht

Wer seiner altersbedingten Sehschwäche mit dem Kauf eines besonders kontrastreichen Fernsehers zu begegnen versucht, sollte dabei nicht auf eine finanzielle Unterstützung durch den Fiskus hoffen.

Jedenfalls erkennt das Finanzamt in der Regel die Ausgaben für einen neuen TV-Empfänger nicht als außergewöhnliche und damit steuerlich absetzbare Belastung an, so eine aktuelle Entscheidung des Finanzgericht Rheinland-Pfalz (Az. 2 K 1855/10).

Ein älteres Ehepaar hatte si...


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