Rechte von »Scheinvätern« gestärkt: Mütter dürfen nicht länger schweigen
BGH-Urteil
Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat die Rechte von »Scheinvätern« gestärkt, die Unterhalt für ein fremdes Kind - sogenannte Kuckuckskinder - gezahlt haben. Haben sie die Vaterschaft erfolgreich angefochten, muss die Mutter den Namen des tatsächlichen Vaters nennen. Das entschied der BGH am 9. November 2011 (Az. XII ZR 136/09). Nach dieser Entscheidung kann der vermeintliche Vater vom tatsächlichen Vater den irrtümlich gezahlten Unterhalt zurückverlangen.
Das Geheimnis der Vaterschaft lässt sich immer schwerer bewahren. Denn mit seiner Entscheidung hat der Bundesgerichtshof erneut das Recht der Mütter zum Schweigen geschwächt. Mütter können sich also bei der Frage nach dem Namen des Kindsvaters nicht mehr auf ihre Privatsphäre zurückziehen und schweigen.
Vielmehr haben alle Beteiligten das Recht, die Wahrheit zu erfahren - auch die Scheinväter. Damit folgen die Richter der Tendenz der vergangenen Jahre. Zuletzt hatte das Bundesverfassungsgericht den Kindern das Recht zugestanden, die Wahrheit über ihre Väter zu erfahren. Der Anspruch des Kindes wurde höher bewertet als das Recht der Mütter, dieses Wissen für sich zu behalten.
Wie aber sieht es mit dem Recht der Männer aus, denen ein Kind untergeschoben wird und die - wenn sie es herausfinden - an der Mauer des Schweigens abprallen? Eine gesetzliche Regelung für diese Fälle fehlt. Deshalb müssen die Richter die verschiedenen We...
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