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Darf man Missstände anprangern, ohne vom Arbeitgeber belangt zu werden?
Kritik am Arbeitsplatz
Verletzt ein Beschäftigter seine Pflicht zur Loyalität, wenn er auf Missstände am Arbeitsplatz hinweist? Ob und in welcher Form man sich öffentlich über seinen Arbeitgeber negativ äußern darf, erläutert Tjark Menssen, Jurist bei der DGB Rechtsschutz GmbH. Dabei geht er auch auf ein aktuelles Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschrechte ein.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/212235.darf-man-missstaende-anprangern-ohne-vom-arbeitgeber-belangt-zu-werden.html
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