Artikel per E-Mail empfehlen

Sie versenden Überschrift und Teaser sowie den Link auf den Artikel im Online-Angebot von nd. Optional können Sie noch eine Nachricht dazuschreiben.
Sie versenden nur einen Auszug und einen Link, nicht den gesamten Text des Artikels.

Darf man Missstände anprangern, ohne vom Arbeitgeber belangt zu werden?

Kritik am Arbeitsplatz

Verletzt ein Beschäftigter seine Pflicht zur Loyalität, wenn er auf Missstände am Arbeitsplatz hinweist? Ob und in welcher Form man sich öffentlich über seinen Arbeitgeber negativ äußern darf, erläutert Tjark Menssen, Jurist bei der DGB Rechtsschutz GmbH. Dabei geht er auch auf ein aktuelles Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschrechte ein.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/212235.darf-man-missstaende-anprangern-ohne-vom-arbeitgeber-belangt-zu-werden.html

Nachricht

Empfänger

Absender

Nutzungsbedingungen*

Bitte alle mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.

- Anzeige -
- Anzeige -