Karlsruhe zeigt sich skeptisch

Bundesverfassungsgericht äußert Zweifel an Geheimgremium des Bundestages zur Euro-Rettung

  • Dirk Farke, Karlsruhe
  • Lesedauer: ca. 2.5 Min.

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe verhandelte am Dienstag über die Klage zweier Bundestagsabgeordneter, die sich durch das geheim tagende Neuner-Gremium in ihren Rechten beschnitten sehen.

Bereits im Oktober hat das höchste deutsche Gericht einer einstweiligen Anordnung der beiden SPD-Bundestagsabgeordneten Swen Schulz und Peter Danckert stattgeben und die Anwendung des Stabilisierungsmechanismusgesetzes zunächst untersagt. Das Gesetz sieht vor, dass in »Fällen der Eilbedürftigkeit oder Vertraulichkeit« nicht das Parlament und auch nicht der Haushaltsausschuss, sondern nur ein neunköpfiges Kleinstgremium über milliardenschwere Euro-Rettungsschirme, sowie den Ankauf von Staatsanleihen entscheiden solle. Die beiden Parlamentarier sehen hierin ihre Rechte als Abgeordnete verletzt. Platz nehmen dürfen in diesem Geheimgremium nur drei Vertreter der CDU, je zwei von SPD und FDP und je ein Abgeordneter von den Grünen und der Linkspartei.

Nach den einleitenden Worten von Verfassungsgerichtspräsident Andreas Voßkule, schilderte Swen Schulz seine Betroffenheit aus der parlamentarischen Praxis. Mit der Konstituierung dieses Gre...


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