Wie sicher muss Zaun sein?

Haftpflicht 2

Ein Grundstückseigentümer muss seinen Zaun nur so sichern, dass er bei normalem Gebrauch niemanden schädigt.

Verletzt sich ein Kind, weil es an einem Zaun hochklettert und sich daraufhin eine Strebe löst, haftet der Grundstückseigentümer nicht. Auf eine entsprechende Entscheidung des Landgerichts Coburg vom 6. April 2011 (Az, 21 O 609/10) macht der Deutsche Anwaltverein aufmerksam.

Ein sechsjähriges Mädchen hängte sich an die Eisenstange eines Zauns und fiel mit der Strebe zu Boden. Dabei zog es sich schwere innere Verletzungen zu. Das verletzte Kind musste zehn Tage im Krankenhaus...


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