Wenn Eicheln Auto zerkratzen

Haftpflicht 1

Wer als Autofahrer unter einem Baum parkt, darf nicht darauf vertrauen, dass er den Grundstücksbesitzer für eventuelle Sachschäden durch Fallobst verantwortlich machen kann.

Diese Erfahrung musste ein Pkw-Halter machen, dessen Fahrzeug durch herabfallende Eicheln beschädigt worden war. Laut LBS musste der Autoeigner für die Reparatur der Lackschäden selbst aufkommen (Urteil des Oberlandesge...


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