Mieter können Originale der Rechnungen einsehen
Leserfrage zu gestiegenen Hauswartkosten
Können die Hauswartkosten weit über den Dresdner Durchschnitt erhöht werden, weil der Vermieter eine Vertragsveränderung mit der privaten Dienstleistungsfirma vorgenommen hat? Es soll sich um Serviceleistungen handeln, die insbesondere die tägliche Reinigung der Fußgängerzonen und Ladenpassagen betreffen, sowie um einen erhöhten Reinigungsrhythmus bei den Außenflächen. Horst F., Dresden
In der Tat besteht hier Veranlassung für den Mieter, die Hausmeisterkosten zu hinterfragen. Nach dem Betriebskostenspiegel für Dresden (Abrechnungsjahr 2009) fallen für diese Position durchschnittlich 0,19 € pro Quadratmeter und Monat an. Die berechneten 0,64 € liegen deutlich darüber und schließen ja noch nicht einmal sämtliche Hausmeisterleistungen ein.
Das bedeutet aber nicht, dass die Umlage unkorrekt sein muss. Auch eine Erhöhung im beschriebenen Umfang kann aus sachlichen Gründen durchaus berechtigt sein.
Ob die Kostenumlage auf den Mieter in dieser Höhe tatsächlich angemessen ist, bedarf einer näheren Prüfung. Hierzu ist die Einsichtnahme in die der Abrechnung zugrunde liegenden Originalbelege unbedingt erforderlich. In dem Fall sollte sich der Mieter neben den Rechnungsbelegen auch den entsprechenden Dienstleistungsvertrag mit der Hausmeisterfirma und gegebenenfalls Tätigkeitsnachweise über die konkret erbrachten Leistu...
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