Streit ums Weihnachtsgeld: Gibt es das nun oder nicht?
Alle Jahre wieder
Alle Jahre wieder: der Streit ums Weihnachtsgeld. Streichungen beim Weihnachtsgeld sind häufig unzulässig und einseitige Änderungen durch Arbeitgeber kaum möglich.
Wie immer blüht die Gerüchteküche rund ums Weihnachtsgeld. Gibt es das nun - oder gibt es keins? Dazu der Stuttgarter Fachanwalt für Arbeitsrecht Michael Henn vom Verband deutscher Arbeitsrechts-Anwälte: Die Zahlung des Weihnachtsgeldes ist keine »einseitige Ermessensfrage« des Arbeitgebers.
Vielmehr sind bei derartigen Ansinnen die bestehenden Tarifverträge, etwaige Betriebsvereinbarungen, die Bedingungen des einzelnen Arbeitsvertrages oder auch vorherige Zusagen des Arbeitgebers bei der Beurteilung der Rechtslage zu beachten. Selbst wenn die vorstehenden Kriterien nicht erfüllt seien, könne ein Anspruch auf Zahlung des Weihnachtsgeldes immer noch aus einer sogenannten »betrieblichen Übung« bestehen oder sich aus »arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsätzen« ergeben.
Soweit der Anspruch auf das Weihnachtsgeld im Arbeitsvertrag geregelt sei, so der Arbeitsrechtler Henn, habe der Arbeitgeber grundsätzlich nicht die Möglichk...
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