Szeneposse um Rudolf Rocker

Im Internet tobt ein kurioser Streit um die Rechte an dem Werk des Anarchisten

  • Udo Fümmenteister
  • Lesedauer: ca. 2.0 Min.

Ein Kleinverleger hat ein Webportal verklagt, weil es Texte eines bekannten Anarchisten veröffentlicht hat. Für die Polizei war das eine gute Gelegenheit, um an Informationen über linke Strukturen zu gelangen, glauben die betroffenen Webseiten-Betreiber. Die Staatsanwaltschaft stellte das Strafverfahren jetzt ein.

Rudolf Rocker
Rudolf Rocker

Die Staatsanwaltschaft Münster leitete vor mehr als einem Jahr ein Verfahren gegen das Webportal Syndikalismus.tk ein, weil es Texte des Kulturphilosophen Rudolf Rocker (1873-1958) zum Herunterladen feilbot. Rocker, der mit Peter Kropotkin und Erich Mühsam befreundet war, gilt bis heute als einer der weltweit profiliertesten Theoretiker des neueren Anarchismus. An der Gratisofferte der anonymen Betreiber von Syndikalismus.tk nimmt die Thélème Verlags- und Buchhandelsgesellschaft mbH Anstoß. Heiner Becker, der Verlagsinhaber, leitet seine exklusiven Nutzungsrechte an dem literarischen Werk Rockers aus einem Schenkungsvertrag mit dessen Sohn Fermin Rocker ab. Die Szene hingegen betrachtet Printerzeugnisse aus bewegungsnahen Verlagen grundsätzlich als Allgemeingut. Die Strafanzeige des Kleinverlegers aus dem westfälischen Nordwalde setzte umfangreiche kriminalpolizeiliche Ermittlunge...


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