Nicht nur eine Schülerzeitung

Zwölfjähriger besiegt Bayerns Kultusbürokratie

Zwei Schülerzeitungen in der Schule, das wollte die Direktorin nicht zulassen und Verbot das Verteilen mit dem Verweis auf die gesetzlichen Regelungen. Doch eindeutig sind diese nicht.

Landsberg/München (dpa/nd). Ein Zwölfjähriger hat die bayerische Kultusbürokratie besiegt und vor Gericht das Verteilen einer Schülerzeitung erstritten. Der Gymnasiast wollte nicht hinnehmen, dass ihm die Direktorin seiner Schule im oberbayerischen Landsberg am Lech verbietet, das neu erschienene Blatt »Bazillus« zu verkaufen. Er - vertreten durch seine Eltern - klagte und bekam es nun vom Münchner Verwaltungsgericht schwarz auf weiß: Die Schülerzeitung darf im Ignaz-Kögler-Gymnasium verteilt werden (Az.: M 3 E 11.5539), wie ein Gerichtssprecher einen Bericht des »Münchner Merkur« bestätigte. Der Beschluss im Eilverfahren ist aber nur vorläufig, die Entscheidung im Hauptsacheverfahren steht noch aus.

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