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Wirklich lebenslänglich?
Sumit Bhattacharyya über Mumia Abu-Jamals Perspektiven / Bhattacharyya ist USA-Experte bei Amnesty International
nd: Der US-amerikanische Bürgerrechtler Mumia Abu-Jamal wird nicht hingerichtet. Die zuständige Staatsanwaltschaft akzeptierte nun die Umwandlung der Strafe in lebenslange Haft. Abu-Jamal sitzt seit mehr als 30 Jahren im Gefängnis. Wird er nun auch den Rest seines Lebens im Gefängnis verbringen oder gibt es die Möglichkeit einer Begnadigung?
Bhattacharyya: Grundsätzlich wäre eine Begnadigung möglich. Allerdings ist es unwahrscheinlich, dass der Gouverneur eine solche Begnadigung aussprechen würde.
Der zuständige Staatsanwalt hat nun aber noch einmal erklärt, von der Schuld des Angeklagten überzeugt zu sein.
Ja, der Distrikt-Staatsanwalt Seth Williams hat sehr klar geäußert, das er Abu-Jamal für schuldig hält. Und deswegen ist die Wahrscheinlichkeit zu diesem Zeitpunkt sehr groß, dass es auf eine lebenslängliche Freiheitsstrafe hinausläuft.
Können Mumias Anwälte gegen die lebenslängliche Freiheitsstrafe noch Berufung einlegen?
Ja. Insbesondere dann, wenn sie neue Beweismittel präsentieren oder deutliche Verfahrensfehler nachweisen können. Grundsätzlich ist eine Berufung also möglich. Wie wahrscheinlich das ist, kann man zum jetzigen Zeitpunkt nicht sagen.
Der Prozess gegen den Bürgerrechtler gilt als politisch motiviert. Auch Amnesty International hat den Prozessverlauf scharf kritisiert. Da sollten sich doch Verfahrensfehler finden lassen ...
Zur Schuldfrage hat sich Amnesty International nicht positioniert. Aber das eigentliche Verfahren gegen Mumia Abu-Jamal trug deutlich rassistische Motive. Schon die Auswahl der Jury war fragwürdig. Hinzu kam, dass Richter Sabo keineswegs so unparteiisch war, wie es ein Richter sein muss. So wurden etwa manche Beweismittel einfach nicht zugelassen. Das hat alles dazu beigetragen, dass das Verfahren an sich nicht dem Standard entsprach, den man bei einem solchen Prozess erwartet. Aufgrund der Tatsache, dass der Prozess gegen Mumia Abu-Jamal unfair war, muss es eigentlich zu einem Wiederaufnahmeverfahren kommen.
Wichtige Belastungszeugen haben ihre Aussagen mittlerweile zurückgezogen. Trotzdem gab es keine Wiederaufnahme. Wieso?
Das hat mehrere Gründe. Zum einen wird die Jury im amerikanischen Rechtsverständnis als sehr wichtig angesehen wird. Ein Urteil, das von einer Jury gefällt wurde, wird ein Richter nur ungern zurückziehen. Erst recht, wenn er gewählt ist. Zum anderen gilt das Zurückziehen einer Zeugenaussage nicht als neuer Beweis. Die meisten Richter werden nur dann ein Verfahren neu aufrollen, wenn es neue Beweise gibt.
Was würde denn als neuer Beweis akzeptiert werden ?
Im Fall Abu-Jamal war dessen Bruder ein Zeuge, der seine Aussage bis heute nicht gemacht hat. Wenn der Bruder eine Spur hätte, die man verfolgen könnte, wäre das sicher ein neuer Beweis.
Aber so lange da nichts vorliegt, wird es zu keiner Neuauflage kommen?
Das ist zu befürchten, ja.
Fragen: Fabian Lambeck
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