Blitzer-Warner können teurer kommen als Knöllchen

Verkehrsrecht

Geräte zur Warnung vor Radarfallen sind in Deutschland verboten. Dieses Verbot gilt nach Angaben des ADAC aber nicht nur für klassische Warngeräte, sondern auch für Navigationsgeräte oder Mobiltelefone, die vor Blitzern warnen. Ein solches Vergehen kann teuer werden - teurer als ein Knöllchen.

Sind solche Geräte mit Ankündigungsfunktionen, sogenannten POI-Warnern, ausgestattet, dürfen diese Geräte im Fahrzeug nicht benutzt werden. Auch wenn Verkäufer oder Hersteller ihren Kunden oft das Gegenteil mit auf den Weg geben: Wer trotz dieses Verbots ein solches Gerät betriebsbereit an Bord hat, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einem Bußgeld von 75 Euro und vier Punkten im Flensburger Sündenregister rechnen.

Auch wer sich während der Fahrt beispie...


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