Die Arbeit mit Eis und Schnee
Winterdienst
In der kalten Jahreszeit können Gehwege schnell zur gefährlichen Rutschbahn werden. Wer haftet bei Stürzen? Wer muss Schadenersatz leisten?
Verletzt sich ein Fußgänger beim Sturz auf eisglattem Gehsteig, weil nicht ausreichend Geräumt und/oder gestreut wurde, so können erhebliche Kosten entstehen. Gegen mögliche Schadenersatzforderungen hilft Besitzern von selbst genutzten Eigenheimen, eigentums- oder Ferienwohnungen eine private Haftpflichtversicherung.
Besitzer von Mehrfamilienhäusern oder von vermieteten Einfamilienhäusern benötigen dagegen eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtverscherung.
Versäumen sie es zu kontrollieren, ob Mieter beziehungsweise Winterdienste den Schnee räumen und streuen , können auf die Eigentümer im Schadenfall finanzielle Forderungen zukommen.
Wie oft die Anlieger die Gehwege räumen müssen, ist in der Satzung der jew...
Zum Weiterlesen gibt es folgende Möglichkeiten:
Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.